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Ab 1. Februar: Schluss mit Elektro-Tretrollern im Bus ...

15.01.2026 | Mitnahmeverbot Elektro-Tretroller im Bus

Ab 1. Februar: Schluss mit Elektro-Tretrollern im Bus

Nachdem es in der Vergangenheit unter anderem in Barcelona und London zu Vorfällen gekommen ist, bei denen Akkus von Elektro-Tretrollern - oft auch E-Roller oder E-Scooter genannt – in Brand geraten sind, untersagen auch immer mehr Verkehrsunternehmen in Deutschland aus Sicherheitsgründen die Mitnahme dieser Gefährte im Öffentlichen Personennahverkehr.

Auch die Barnimer Busgesellschaft (BBG) folgt der Empfehlung vom Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) und erlaubt ab 1. Februar keine Elektro-Tretroller mehr in ihren Fahrzeugen. Ein derartiges Mitnahmeverbot gilt bereits flächendeckend zum Beispiel in Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen sowie in Städten wie Hamburg, Bremen, Frankfurt (Main) und Leipzig. Auch die Berliner Verkehrsbetriebe haben bereits im Mai 2024 Elektro-Tretroller aus ihren Fahrzeugen und Bahnhöfen verbannt.

Hintergrund für diese notwendige Einschränkung sind nicht ausreichende Normen und Sicherheitsstandards bei den verbauten Lithium-Ionen-Akkus, die leicht in Brand geraten können.

Die Gefahrensituation ist in der Regel nicht frühzeitig zu erkennen, sondern wird erst unmittelbar bei ihrem Eintritt bemerkt. Die Folge sind Flammenbildung, Explosionswirkungen und von den Batterien werden innerhalb weniger Sekunden giftige Rauchgase freisetzt, die schon in geringen Mengen gesundheitsschädlich sind. Wegen des sehr kurzen Zeitraums zwischen Branderkennung und maximaler Gefährdung ist ein geordnetes Aussteigen – insbesondere bei voll besetzten Bussen – nicht sicher möglich. Das Mitnahmeverbot gilt, bis eine EU-weite Zertifizierung der Akkus gesetzlich geregelt ist oder die Hersteller das Risiko nachweislich beseitigt haben.

Betroffen sind ausschließlich Elektro-Tretroller. Bei anderen Elektrofahrzeugen, wie Elektro-Rollstühlen und vierrädrigen Elektromobilen von mobilitätseingeschränkten Fahrgästen (ebenfalls E-Scooter genannt), entsprechen die Akkus laut VDV bereits den höheren Sicherheitsanforderungen. Sie dürfen im Gegensatz zu den Elektro-Tretrollern auch weiterhin in den Bussen der BBG mitfahren.

Werte Fahrgäste, witterungsbedingt kann es auf allen Linien der BBG zu Verspätungen und Ausfällen kommen. Wir bitten um Verständnis.